
Ein viel diskutierter Artikel aus der „Brand eins“ hat in dieser Woche erneut die wichtige Frage aufgeworfen: Wie ist es um den Verbraucherschutz im Fintech-Bereich bestellt? Für Gesprächsstoff sorgte das Magazin mit einem Hinweis auf das Fincamp im Bundesfinanzministerium vor einigen Monaten. Das Thema Verbraucherschutz kam – obwohl es eine eigene Arbeitsgruppe mit dem Titel gab – so gut wie nicht vor.
Ich muss das wissen, ich habe die Gruppe nämlich als ehrenamtlicher „Sherpa“ geleitet. Und mir hat sich schon damals ein Dilemma gezeigt, unter dem die Branche leidet: Fintechs sind richtig gut beim Thema Nutzerfreundlichkeit. Und glauben deshalb, dass das den Verbraucherschutz ersetzt. Das ist falsch!
Fintech-Verbraucherschutz stört Benutzerfreundlichkeit
Beim Fincamp in Berlin war es so, dass der Arbeitsgruppe ganz viele Themen aus dem Plenum mitgegeben wurden. Darunter auch welche mit Bezug zu Verbraucherschutz, aber in der Mehrzahl eben nicht. In Anbetracht der knappen Zeit wurde priorisiert und abgestimmt, mit welchen Aspekten wir uns genauer beschäftigen wollen. Das Thema Verbraucherschutz erhielt dabei erstaunlich wenige Stimmen und die Diskussion konzentrierte sich stattdessen zum Beispiel auf Online-Identifizierungsverfahren. Das Thema treibt Fintechs gerade deswegen um, weil es ihre Produkte nutzerfreundlicher macht.
Doch eine gute Usabilty bedeutet nicht gleichzeitig, dass wir Verbraucherschutz nicht mehr brauchen. Ein Beispiel: Seedmatch. Die Crowdinvesting-Plattform optimiert sicher ihre Usabilty, überprüft aber nicht, ob ein Hochrisikoinvestment eine gute Idee für den Anleger ist. Denn das Ziel der Plattform ist eher, dass möglichst viel Geld über die Plattform investiert wird, schließlich verdient man so. Dahingegen warnen Verbraucherschutzverbände – zuletzt zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Fall Protonet – davor, zu viel oder überhaupt in solche Vehikel zu investieren. Erst mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurden der Plattform neue Regeln zum Verbraucherschutz übergestülpt. Freiwillig hatte man das nicht eingeführt, stört doch der Verbraucherschutz häufig die Benutzerfreundlichkeit.
Neue Art der Regulierung benötigt
Und das ist wohl auch die Lösung für die nutzerfreundlichen Fintechs: So wie in der alten, klassischen Finanzwelt auch werden die Interessen mit der Regulierung ausgeglichen. Um die Kunden zu schützen und letztlich auch die Fintechs selbst.
Absolut und dringend wünschenswert wäre es natürlich, wenn diese Regulierung nicht mit so dummen Instrumenten wie einem Medienbruch daherkommt, damit die Freundlichkeit komplett ruiniert und so einfach für weniger Marktvolumen sorgt. Gerade in Hinblick auf PSD2 können wir uns doch auch schlaue Instrumente ausdenken, etwa den Kontostand des Kleinanlegers auszulesen, um das erlaubte Investitionsvolumen anzuzeigen. Und das ist nur ein Beispiel. Mit etwas Nachdenken ließen sich viele Verbraucherschutzziele auch mit hoher Nutzerfreundlichkeit erreichen. Das wäre viel besser, als auf die Selbstauskunft des Kleinanlegers zu vertrauen. Gerade wenn es darum geht, den Verbraucher vor sich selbst zu schützen.
Autor
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Clas Beese ist freier Journalist und Content Creator für Fintech. Er ist Gründungsherausgeber von „Zebra – Magazin für Sustainable Finance“.
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