1. Vertragspartnerin

finletter und Fintech Week GmbH (nachfolgend „finletter“), Versmannstr. 4, 20457 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 127546, vertreten durch die Geschäftsführung Caro Beese und Clas Beese, info@finletter.de

2. Vertragsgegenstand

a) Gegenstand des Vertrages mit finletter sind insbesondere Werbeaufträge für die Veröffentlichung und Verbreitung von Werbemitteln eines Werbetreibenden oder sonstiger Kunden (nachfolgend beide „Kunde“ genannt) in digitalen Informations- und Kommunikationsdiensten. Darüber hinaus erbringt finletter weitere Service- und Beratungsleistungen im publizistischen Bereich.

b) Ein Werbeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Schaltung und Verbreitung eines oder mehrerer Werbemittel in digitalen Informations- und Kommunikationsdiensten zum Gegenstand.

c) Werbemittel im Sinne dieser AGB sind insbesondere: Banner und sonstige bewegte und statische Bilder, Animationen, Text, Tonfolgen oder sensitive Flächen, die u.a. per Link zu weiteren Daten führt, die im Bereich des Kunden liegen. Auch diese Daten sind Werbemittel im Sinne dieser AGB.

d) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die auf finletter.de veröffentlichte Preisliste, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen finletter und dem Kunden getroffen wurde. Die Geltung etwaiger AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn finletter diese nicht ausdrücklich zurückweist oder der Kunde für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Es gelten ausschließlich die AGB von finletter.

e) Finletter behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Darüber wird finletter ihre Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vorher, unterrichten. Die aktuelle Version der AGB ist jeweils abrufbar unter finletter.de

f) Finletter sichert keinen Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden zu.

3. Zustandekommen des Vertrages

a) Das Angebot von finletter in Verbindung mit deren AGB und deren Annahme durch den Kunden und dessen Unterschrift sind maßgebend für die Entstehung des Rechtsverhältnisses zwischen den beiden Parteien. Abweichende Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch finletter. Das Angebot bezieht sich nur auf die darin aufgeführten Leistungen. Finletter kann es widerrufen, wenn es aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben seitens des Kunden erstellt wurde.

b) Die Annahme des Angebotes durch den Kunden mitsamt bedarf der schriftlichen Übersendung per E-Mail an finletter. Mit der Annahme erkennt der Kunde die AGB von finletter an. Ein Rechtsanspruch auf ein Angebot besteht nicht.

c) Der Vertrag kann geschlossen werden bezogen auf einzelne Werbemittel oder für eine festgelegte Anzahl von Werbemitteln. Zudem können feste Termine für einzelne Schaltungen oder ein entsprechender Laufzeitraum der Werbemittel vereinbart werden.

d) finletter arbeitet auf Basis eines Redaktionskodexes, der Teil dieser AGB ist. Danach hat ein Kunde u.a. keinen Einfluss auf das redaktionelle Angebot, vor allem nicht auf das Umfeld, in dem eine Werbung geschaltet wird (Ziff. 7). Und es ist jegliche Art von Werbung (ohne Ausnahme) gekennzeichnet (Ziffer 8). finletter.de/redaktionskodex

4. Bereitstellen von Werbemitteln und Mitwirkungspflichten

a) Der Kunde garantiert, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form an finletter zu liefern. Rechtzeitig ist die Lieferung bis spätestens zwei Werktage vor der geplanten Veröffentlichung.

b) Die Inhalte haben in der geforderten Form, d.h. in der Regel über ein zur Verfügung gestelltes Formular, übermittelt zu werden. Die Form einer Anzeige sowie weitere Bedingungen gibt finletter vor.

c) Die Kosten für jegliche vom Kunden veranlasste oder zu vertretende Änderung der Werbemittel nach Lieferung trägt der Kunde.

d) Bei nicht ordnungsgemäßen, insbesondere unvollständigen, fehlerhaften oder ungeeigneten Werbemitteln oder bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels ist finletter nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet. Bei rechtzeitiger Lieferung, aber ungeeigneten oder beschädigten Werbemitteln oder Vorlagen wird finletter Ersatz anfordern.

e) Der Kunde ist vollständig für das Erstellen und das Zurverfügungstellen der Inhalte verantwortlich. Finletter wird hier nicht schöpferisch tätig, sofern nicht explizit und gegen Gebühr damit beauftragt.

f) Der Kunde sichert gegenüber finletter zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Werbemittel einschließlich derer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und zu übertragen. Der Kunde räumt finletter die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte ein.

g) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist finletter nicht verantwortlich und somit auch nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sobald der Kunde Kenntnis von einem Rechtsverstoß oder Missbrauch hat oder wenn Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht werden, die mit den Werbemitteln im Zusammenhang stehen, hat der Kunde finletter unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend Maßnahmen zur Abhilfe bzw. Heilung einzuleiten. Gegenüber Ansprüchen Dritter aus Rechtsverstößen, die aus den überlassenen Werbemitteln resultieren, stellt der Kunde finletter von jeglicher Haftung frei und verpflichtet sich, alle Kosten zu ersetzen, die finletter im Zusammenhang mit der etwaigen Rechtsverletzung entstehen. Weitergehende Ansprüche von finletter bleiben unberührt.

5. Terminverschiebung und Stornierung

a) Die gebührenfreie Verschiebung eines vereinbarten Veröffentlichungstermins ist grundsätzlich möglich unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten sowie der Zustimmung durch finletter. Stimmt finletter zu, ist eine kostenlose Verschiebung bis zehn Werktage vor dem zunächst vereinbarten Termin möglich. Danach wird für die Verschiebung der volle Auftragswert fällig. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Jegliche Verschiebung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung in schriftlicher Form.

b) Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist grundsätzlich vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform per Email. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Bei Stornierung nach Fristablauf wird der volle Auftragswert fällig. Es gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

6. Ablehnungsbefugnis

a) Finletter behält sich das Recht vor, Werbemittel oder Teile davon wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen oder einzustellen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für finletter aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels nach Lieferung und / oder Veröffentlichung selbst vornimmt.

b) Finletter teilt dem Kunden die Ablehnung bzw. Einstellung schriftlich mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, finletter eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels zu übermitteln. Der Kunde trägt dafür die von finletter nachzuweisenden Mehrkosten. Geht die geänderte, korrekte Version nicht spätestens bis zwei Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin bei finletter ein, behält finletter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung selbst dann, wenn die Veröffentlichung des Werbemittels nicht erfolgt.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

a) Finletter verpflichtet sich zu einer dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden, bestmöglichen Wiedergabe des Werbemittels. Dabei ist dem Kunden aber bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

b) Die Gewährleistung gilt deshalb nicht für unwesentliche Fehler. Solche liegen insbesondere vor bei

c) Bei ungenügender Wiedergabequaltität des Werbemittels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der mit dem Einsatz des Werbemittels verfolgte Zweck tatsächlich beeinträchtigt wurde. Lässt finletter eine hierfür vom Kunden gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, hat der Kunde ein Recht auf angemessene Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

d) Der Kunde hat die Erfüllung der Verträge zu überwachen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelanzeige, gilt die Werbeschaltung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Überwachung der erstmaligen Schaltung des Werbeauftrags nicht erkennbar war.

e) Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und verjähren gegenüber Unternehmern abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr.

f) Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die finletter nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet sonstiger vertraglicher Pflichten, jedenfalls den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme angemessenen, geringeren Nachlasses zu erstatten.

g) Darüber hinausgehende Garantien übernimmt finletter nicht.

8. Haftung

a) Schadensersatzansprüche gegenüber finletter sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung.

b) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.

c) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet finletter für Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch maximal bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.

d) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

9. Rechnung und Zahlungsverzug

a) Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde von finletter eine Rechnung per E-Mail. Sofort nach Eingang der Rechnung beim Kunden ist der volle Rechnungsbetrag zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Der Kunde ist verpflichtet, den Betrag ohne Abzug und unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, auf eines der von finletter angegebenen Konten zu überweisen.

b) Bei Verzug oder beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist finletter berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Kündigung

a) Beide Parteien haben das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Finletter ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nach zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist oder der Kunde fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt. Dies gilt auch, wenn durch den Verstoß Rechte Dritter betroffen sind.

b) Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann finletter sofort die Schaltung des oder der Werbemittel einstellen.

c) Spricht der Kunde eine berechtigte außerordentliche Kündigung gegenüber finletter aus, hat der Kunde, den Betrag für die tatsächlich erbrachte Leistung an finletter zu zahlen.

d) Die Kündigung von Werbeaufträgen muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

11. Datenschutz
Für die Abwicklung des Werbeauftrags gelten die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von finletter: finletter.de/datenschutz

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

a) Jede Änderung oder Ergänzung sowie eine Aufhebung der getroffenen Vereinbarungen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

b) Gegenseitige Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit der vertraglichen Vereinbarung können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden.

c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinngehalt der ursprünglichen Absichten der Parteien möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt für unbeabsichtigte Lücken entsprechend.

d) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.

Hamburg, 2. September 2019