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8. Juli 2016

finletter 66 – Kartellamt zu Pin und Tan, Number26, Paymill

Kartellamt gibt Pin und Tan für Drittanbieter frei Schlappe für Deutschlands Banken: Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass in ihre AGB hineingeschriebenen Restriktionen für Pin und TAN rechtswidrig sind. Damit dürfen nun auch offiziell Drittanbieter wie Sofortüberweisung auf diese Daten zugreifen. Bisher agierten sie in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie für

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