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Bundeskartellamt

finletter 104 – Vorschriften für Video-Ident, Paydirekt, Swift

Bafin verschärft Anforderungen an Video-Ident-Verfahren Die Finanzaufsicht stellt höhere Sicherheitsanforderungen an das Verfahren zur Identifizierung per Video-Chat. Künftig benötigen Nutzer einen Ausweis mit mehreren Sicherheitsmerkmalen – zum Beispiel den Personalausweis im Scheckkartenformat. Auch die Anbieter müssen sich umstellen und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungstechnik nutzen. Das Gespräch zur Identifizierung muss in Echtzeit geschehen,

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finletter 67 – Verbraucherschutz, Exporo, Fintech-Verband

Warum Fintechs dringend mehr Verbraucherschutz brauchen Ein viel diskutierter Artikel aus der „Brand eins“ hat in dieser Woche erneut die wichtige Frage aufgeworfen: Wie ist es um den Verbraucherschutz im Fintech-Bereich bestellt? Für Gesprächsstoff sorgte das Magazin mit einem Hinweis auf das Fincamp im Bundesfinanzministerium vor einigen Monaten. Das Thema

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finletter 66 – Kartellamt zu Pin und Tan, Number26, Paymill

Kartellamt gibt Pin und Tan für Drittanbieter frei Schlappe für Deutschlands Banken: Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass in ihre AGB hineingeschriebenen Restriktionen für Pin und TAN rechtswidrig sind. Damit dürfen nun auch offiziell Drittanbieter wie Sofortüberweisung auf diese Daten zugreifen. Bisher agierten sie in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie für

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