Was Versicherungsmakler wirklich dürfen und was nicht – offline und online
Ein Gastbeitrag zum Maklermandat von Christopher Oster, Gründer und Geschäftsführer von Clark
Wer im Insuretech-Bereich arbeitet, kennt den immer wiederkehrenden Vorwurf: Die Kunden wüssten nicht, worauf sie sich einlassen, wenn sie sich bei Online-Versicherungsmaklern anmelden. Sie würden gar absichtlich hinters Licht geführt, ihnen würde ein Vertrag hinterhältig abgeluchst. So hieß es erst kürzlich in einem Blogbeitrag der Deutschen Vermögenberatung (DVAG), über den auch das „Handelsblatt“ berichtete. Es wurden die Insuretechs Clark, Knip, GetSafe und Co. kritisch unter die Lupe genommen und bemängelt, dass dem Kunden nicht bewusst sei, dass er die Start-ups mit seiner Unterschrift als Makler engagiert.
Kündigungen soll es angeblich bei den Insuretechs hageln, sobald den Kunden bewusst wird, dass sie ein sogenanntes Maklermandat unterschrieben haben. Doch die Realität sieht anders aus. In einem aktuellen Artikel des „Versicherungsboten“ widerspricht Stephan Schinnenburg, Mitglied des Vorstands der Ergo, dem Gerücht über Massenkündigungen bei den „jungen Wilden“. Von Seiten der Ergo sei keine Tendenz zu erkennen, dass Kunden den Versicherungs-Start-ups ihr Mandat wieder entziehen würden. Die Ergo sei offen für Kooperationen mit den Online-Maklern.
Entgegen dem gängigen Vorwurf informieren die Insuretechs ihre Kunden sehr wohl über das Maklermandat. Bei Clark, GetSafe und Co. wird vor der Unterschrift darauf hingewiesen, dass der Kunde ein Mandat unterschreibt und er kann – und sollte – dieses Mandat vorher durchlesen. Wer es nicht liest, trotzdem unterschreibt und sich dann beschwert, kann es immer noch ohne Probleme widerrufen.
Egal ob Offline- oder Online-Makler, eine Frage bleibt: Wissen Kunden überhaupt, was das Maklermandat bedeutet?
Der wichtigste und leider oftmals unbekannte Punkt des Vertrags: Mit einem Maklermandat verpflichtet sich der Makler, den Kunden bestmöglich zu beraten. Der Makler haftet sogar für eine falsche Beratung. Allerdings räumt der Kunde dem Makler auch Handlungsfreiheit ein. So kann der Makler im Namen des Kunden alte Verträge kündigen und neue abschließen – ohne zuvor explizit noch einmal die Zustimmung des Kunden eingeholt zu haben.
Das ist ein Teil, der bei einigen Kunden Unwohlsein auslöst und von manchem schwarzen Schaf der Versicherungsbranche schamlos ausgenutzt wird. So erging es beispielsweise Maklerkundin Saskia B., 31 Jahre, einem Fall in meinem persönlichen Umfeld. Jedes Jahr erhielt sie für ihre Haftpflichtversicherung eine Rechnung von einer anderen Versicherungsgesellschaft – ohne, dass sie vorher von ihrem Offline-Makler über den Vertragswechsel informiert wurde. Kontakt zu ihrem Makler hatte sie keinen. Rechtlich ist das einwandfrei in Ordnung, Transparenz sieht allerdings anders aus und lässt beim Kunden einen schlechten Eindruck zurück.
Im Gegensatz dazu schränken einige Online-Versicherungsmakler ihre Rechte sogar freiwillig ein. So haben wir von Clark zum Beispiel in unsere AGB aufgenommen, dass keine Änderung getätigt werden, ohne dass der Kunde diese explizit beauftragt.
Grundsätzlich gilt: Das gemeinsame Ziel aller Makler muss sein, den Kunden so gut zu beraten, dass er eine positive Erfahrung mit Versicherungen hat. Dazu gehört auch, dass ihm das Kleingedruckte – wie das Maklermandat – erklärt wird. Der Kunde braucht Informationen, mehr Transparenz darüber, welche Rechte und Pflichten er durch seine Unterschrift überträgt – egal, ob der Vertrag bei einer Tasse Kaffee im Büro abgeschlossen wurde oder zuhause auf der Couch über eine App. Nur so kann langfristig der unbegründete, negative Beigeschmack bei Begriffen wie Makler oder Maklermandat verblassen.
Über den Gastautor:
Christopher Oster ist Geschäftsführer und Gründer des Insuretech-Unternehmens Clark aus dem Hause Finleap. Vor der Gründung begleitete er Wimdu als Co-Founder in der Rolle des COO und war für das operative Geschäft und die internationale Expansion des Angebots verantwortlich. Zuvor war er mehrere Jahre bei der Boston Consulting Group als Berater für Unternehmen der Finanzbranche aktiv. Sein Studium hat er als Master in Business Administration an der European Business School in Oestrich-Winkel abgeschlossen und promovierte an der WHU Otto Beisheim School of Management.
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Auf finletter kommen gelegentlich Gastautor:innen zu Wort.